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Tarifservice


Das Spektrum kommunaler Arbeitgeber ist groß und erstreckt sich über die unterschiedlichsten Branchen.

Der KAV Niedersachsen ist Mitglied in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und vertritt in diesem bundesweiten Verbund kommunaler Arbeitgeber die Interessen seiner Mitglieder bei Tarifverhandlungen auf Bundesebene. Des Weiteren verhandeln die Vertreterinnen und Vertreter des KAV Niedersachsen im Rahmen der Satzung für Mitglieder oder Gruppen von Mitgliedern landespolitisch und bezirklich eigenständige Tarifverträge.

Der Abschluss und die Pflege von Tarifverträgen ist eine der Hauptaufgaben unseres Verbandes.

Wir unterstützen und beraten – wir stehen verlässlich an der Seite unserer Mitglieder.


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Nach einer umfassenden Tarifreform trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) am 1. Oktober 2005 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen in Kraft.


Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist in zwei Teile gegliedert:

  1. Der Allgemeine Teil: Dieser enthält Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, hierzu zählen allgemeine Arbeitsbedingungen, der Umfang der Arbeitszeit, Eingruppierungen oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen.
  2. Der Besondere Teil: Hier sind Bestimmungen niedergeschrieben, die nur für bestimmte Tarifsparten gelten. Der Aufbau des TVöD spiegelt die Bandbreite kommunaler Arbeitgeber und ihrer Aufgaben wider und zeigt zudem die Flexibilität des Vertragswerkes.

Als Tarifvertragspartei regelt unser Dachverband, die VKA, die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ab. Dazu zählen auch Beschäftigte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst, in der Pflege, der Verwaltung, in der Entsorgung, den Sparkassen und Flughäfen. Für die einzelnen Sparten gibt es zur besseren praktischen Handhabung sogenannte Durchgeschriebene Fassungen des TVöD, in denen lediglich das für die jeweilige Sparte maßgebliche Tarifrecht abgebildet ist.

Vorteile des TVöD

Auch im öffentlichen Dienst herrscht Personalmangel. Neben IT-Berufen sind inzwischen auch Ärztinnen, Bau-Ingenieure, Pflegekräfte und Beschäftigte in sozialen Berufen rar und werden händeringend gesucht.
Im öffentlichen Dienst gilt es also, neue Fachkräfte zu finden – aber auch bestehende weiterhin zu binden und als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben.

Der öffentliche Dienst punktet mit:

  • Arbeitsplatzsicherheit
  • Tarifbindung
  • Jahressonderzahlung
  • Betrieblicher Altersvorsorge
  • 30 Tage Urlaub

Durch die Tarifbindung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) kommen Beschäftigte einerseits in den Genuss von regelmäßigen Entgelterhöhungen und anderseits steigt das Gehalt vor allem in den ersten Jahren durch den Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe.