Inhalt

Beiträge

Beitragsstaffel ab 01.01.2024:

Jahresgrundbeitrag:

 bis 500 Beschäftigte

    570,00 €

 501 bis 1.000 Beschäftigte

 1.710,00 €

 über 1.000 Beschäftigte

 3.420,00 €

zuzüglich

Beitrag je angefangene Beschäftigte:

 bis 1.000 Beschäftigte

 6,70 €     

 1.001 bis 3.000 Beschäftigte

 5,30 €

 über 3.000 Beschäftigte

 3,90 €


Gastmitgliedschaft

Die Gastmitglieder des KAV Niedersachsen zahlen die gleichen Beiträge wie die ordentlichen Mitglieder mit einem Dauernachlass hierauf in Höhe von 7 %.

Aufnahmegebühr

Neue Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 350,- Euro. Die Gebühr wird auch bei Veränderungen im Rahmen von Fusionen von Mitgliedern und Ähnlichem einmalig fällig.