Inhalt

Beiträge

Beitragsstaffel ab 01.01.2021:

Jahresgrundbeitrag:

 bis 500 Beschäftigte

    500,00 €

 501 bis 1.000 Beschäftigte

 1.500,00 €

 über 1.000 Beschäftigte

 3.000,00 €

zuzüglich

Beitrag je angefangene Beschäftigte:

 bis 1.000 Beschäftigte

 5,80 €      

 1.001 bis 3.000 Beschäftigte

 4,50 €

 über 3.000 Beschäftigte

 3,20 €


Beispiel-Rechnung

Ein Mitglied mit 1.200 Beschäftigen zahlt 9.700,00 Euro p. a. (Grundbeitrag 3.000,- € zzgl. 5.800,- € (1.000 x 5,80 €) zzgl. 900,- € (200 x 4,50 €)). 

Gastmitgliedschaft

Die Gastmitglieder des KAV Niedersachsen zahlen die gleichen Beiträge wie die ordentlichen Mitglieder mit einem Dauernachlass hierauf in Höhe von 5 %.

Die Gastmitglieder, die vor dem 01.10.2006 in den Verband eingetreten sind, zahlen im Jahr 2021 maximal 2.800,- Euro und im Jahr 2022 maximal 5.600,- Euro.

Aufnahmegebühr

Neue Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 350,- Euro. Die Gebühr wird auch bei Veränderungen im Rahmen von Fusionen von Mitgliedern und Ähnlichem einmalig fällig.