Beiträge
Beitragsstaffel ab 01.01.2024:
Jahresgrundbeitrag:
bis 500 Beschäftigte |
570,00 € |
501 bis 1.000 Beschäftigte |
1.710,00 € |
über 1.000 Beschäftigte |
3.420,00 € |
zuzüglich
Beitrag je angefangene Beschäftigte:
bis 1.000 Beschäftigte |
6,70 € |
1.001 bis 3.000 Beschäftigte |
5,30 € |
über 3.000 Beschäftigte |
3,90 € |
Gastmitgliedschaft
Die Gastmitglieder des KAV Niedersachsen zahlen die gleichen Beiträge wie die ordentlichen Mitglieder mit einem Dauernachlass hierauf in Höhe von 7 %.
Aufnahmegebühr
Neue Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 350,- Euro. Die Gebühr wird auch bei Veränderungen im Rahmen von Fusionen von Mitgliedern und Ähnlichem einmalig fällig.