Beiträge
Beitragsstaffel ab 01.01.2021:
Jahresgrundbeitrag:
bis 500 Beschäftigte |
500,00 € |
501 bis 1.000 Beschäftigte |
1.500,00 € |
über 1.000 Beschäftigte |
3.000,00 € |
zuzüglich
Beitrag je angefangene Beschäftigte:
bis 1.000 Beschäftigte |
5,80 € |
1.001 bis 3.000 Beschäftigte |
4,50 € |
über 3.000 Beschäftigte |
3,20 € |
Beispiel-Rechnung
Ein Mitglied mit 1.200 Beschäftigen zahlt 9.700,00 Euro p. a. (Grundbeitrag 3.000,- € zzgl. 5.800,- € (1.000 x 5,80 €) zzgl. 900,- € (200 x 4,50 €)).
Gastmitgliedschaft
Die Gastmitglieder des KAV Niedersachsen zahlen die gleichen Beiträge wie die ordentlichen Mitglieder mit einem Dauernachlass hierauf in Höhe von 5 %.
Die Gastmitglieder, die vor dem 01.10.2006 in den Verband eingetreten sind, zahlen im Jahr 2021 maximal 2.800,- Euro und im Jahr 2022 maximal 5.600,- Euro.
Aufnahmegebühr
Neue Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 350,- Euro. Die Gebühr wird auch bei Veränderungen im Rahmen von Fusionen von Mitgliedern und Ähnlichem einmalig fällig.