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Übertarifliche Leistungen - zulässige und unzulässige Anreize in der niedersächsischen Kommunalverwaltung

Aufgrund erheblichen und weiterhin steigenden Fachkräftemangels besteht immer häufiger der Wunsch und auch die Notwendigkeit für kommunale Arbeitgeber/-innen, qualifiziertes Personal mit übertariflichen Leistungen anzuwerben oder es auf diese Weise zu halten.

Doch Vorsicht, ohne Genehmigung keine übertariflichen Zahlungen! Die meisten niedersächsischen Kommunen sind als ordentliche Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen (KAV) tarifgebunden. Zudem fallen sie unter die Regelung des § 107 Abs. 2 NKomVG. Ohne gesonderte Genehmigung sowohl des KAV Niedersachsen als auch des Niedersächsischen Innenministeriums ist es nicht zulässig, tarifvertraglich nicht vorgesehene Zahlungen zu leisten oder sonstige übertarifliche und außertarifliche Leistungen zu erbringen.

Dieses Seminar widmet sich vollumfänglich dieser Thematik und schafft Klarheit im Arbeitsalltag, welche über- und außertariflichen Leistungen für Mitglieder des KAV Niedersachsen erlaubt sind und welche nicht.

Datum:

06.06.2024

Uhrzeit:

09:00 bis 15:00 Uhr

Ort:

Hannover

Preis:

240,00 €
für KAV-Mitglieder


Weitere Informationen zum Seminar:

Inhalt

  • Einführung in die Problematik
  • Warum ohne Genehmigung keine übertariflichen Zahlungen?
  • Tarifbindung und Satzungsbindung
  • Exkurs zu § 107 Abs. 2 NKomVG
  • Allgemein zugelassene über-/außertarifliche Leistungen des KAV Niedersachsen und der VKA im Einzelnen
    • KAV-Arbeitsmarktrichtlinie
    • Fachkräfte-Richtlinie der VKA
    • Kumulation von Zulagen zur Personalgewinnung
    • Praktikantenrichtlinien der VKA
    • Übertarifliche Zahlungen an Praktikantinnen und Praktikanten in praxisintegrierten dualen Studiengängen
    • Übertarifliche Zahlungen an Studierende außerhalb dualer Studiengänge
    • Beförderung der freiwilligen Altersversorgung/Entgeltumwandlung
    • Übertragung von Resturlaub
    • Gesundheitsförderung
    • Sonstige Geldzuwendungen
    • Betriebliche Altersvorsorge/zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
    • Aufwandsentschädigungen für die/den allgemeine/-n Vertreter/-in der/des Hauptverwaltungsbeamtin bzw. -beamten
    • Ausnahmsweise Absehen von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    • Zulassung übertariflicher Eingruppierung erster Vorzimmerkräfte
    • Eingruppierung der als technische Mitarbeiter/-innen eingesetzten Straßenwärter/-innen
    • VKA-Richtlinie für Erzieher/-innen

Zielgruppe

Führungskräfte, Personalleitungen, Mitarbeitende in Personalabteilungen sowie alle weiteren Interessierten

Arbeitsmittel und Methodik

Präsentationsbegleiteter Vortrag (Powerpoint), ausführliche Unterlagen, Rechtsprechungsnachweise und Quellenangaben für die Teilnehmenden, Besprechung häufig auftretender Fragestellungen in der Praxis, auf Wunsch Besprechung konkreter Fälle aus der Personalpraxis der Teilnehmenden.

Hinweis

Der KAV Niedersachsen veranstaltet dieses Seminar in Zusammenarbeit mit dem NSI.


Zur Anmeldung

Weitere Informationen

Referent / Referentin

KAV Niedersachsen // photo: China Hopson

Cordula König

Rechtsanwältin

Veranstalter

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Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V.