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KAV Niedersachsen kritisiert Streikaufruf im Nahverkehr

Pressemitteilung des KAV Niedersachsen

Der KAV Niedersachsen verhandelt seit dem 23. Januar 2024 den Tarifvertrag für den Nahverkehr (TV-N) in Niedersachsen. In den Verhandlungen geht es um Regelungen im Manteltarifvertrag und nicht um Entgelte oder die Wochenarbeitszeit.


Hannover: Der KAV Niedersachsen verhandelt für insgesamt sieben kommunalen Nahverkehrsunternehmen (Braunschweiger Verkehrsgesellschaft BSVG, Göttinger Verkehrsbetriebe GÖVB, Osnabus & SWO Mobil (Osnabrück), Stadtbus Goslar, Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven, ÜSTRA Hannover und Wolfsburger Verkehrsgesellschaft WVG) mit rund 4.200 Beschäftigten den Manteltarifvertrag für den Nahverkehr (TV-N) in Niedersachsen mit dem ver.di Landesbezirk Niedersachsen/Bremen.

Die Gewerkschaft ver.di hat am 5. Dezember 2023 ihr Forderungsschreiben überreicht, in dem sie eine Laufzeit von 24 Monaten für den Manteltarifvertrag und unter anderem drei zusätzliche Urlaubstage für alle Beschäftigten sowie zehn Tage Freistellung bei laufender Entgeltfortzahlung für die Teilnahme an gewerkschaftlichen Terminen für ver.di-Mitglieder fordert. Außerdem soll es eine Erhöhung der Zeitzuschläge geben und die Anerkennung des Fahrdienstes als Schichtarbeit. Dies würde weitere vier Urlaubstage und die Zahlung von Zulagen auslösen.

Die Umsetzung dieser Forderungen hätte nach Einschätzung des KAV Niedersachsen eine starke Reduzierung der ohnehin schon oftmals eingeschränkten Fahrpläne zur Folge und damit massive Auswirkungen im Alltag für viele Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens. 

KAV-Hauptgeschäftsführer Michael Bosse-Arbogast zeigt sich überrascht, dass ver.di schon vor der 2. Runde am 6. Februar 2024 zum Streik am Freitag in allen Nahverkehrsunternehmen aufruft.

„Wir werden ab März 2024 die höchste Entgelterhöhung in der Geschichte haben. Die Fahrerinnen und Fahrer erhalten eine Erhöhung von mehr als 13 Prozent“, erklärt Bosse-Arbogast. „Aber das scheint nicht zu reichen: die Gewerkschaft will zusätzlich bis zu sieben Urlaubstage und höhere Zulagenzahlungen. Bei Umsetzung dieser Forderungen würde es weitere Einschränkungen im Verkehrsangebot geben. Das können wir nicht ernsthaft mit ver.di verhandeln“, so KAV-Hauptgeschäftsführer Bosse-Arbogast weiter.