Mitgliederversammlung
Das höchste Organ des KAV Niedersachen ist die Mitgliederversammlung. Laut Satzung tritt die Mitgliederversammlung des KAV Niedersachen alle zwei Jahre zusammen.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in § 10 Abs. 7 der Satzung geregelt.
Die Mitgliederversammlung besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Die Vertreter der Mitglieder, die nicht gesetzliche Vertreter sind, bedürfen einer schriftlichen Vollmacht - sie müssen hauptamtlich bei dem betreffenden Verbandsmitglied tätig sein.