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Eingruppierungsrecht - Grundlagenseminar
Das Seminar vermittelt das Basiswissen des Eingruppierungsrechts im Bereich der Kommunen. Unter Bezugnahme auf § 12 TVöD und die ab 1. Januar 2017 geltende Entgeltordnung zum TVöD (VKA) werden die Grundlagen für die Bewertung von Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätzen vorgestellt und Verfahrenshinweise für die praktische Umsetzung gegeben.
04.12.2023
09:00 bis 16:00 Uhr
Hannover
270,00 €
für KAV Mitglieder
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Inhalt
- Tarifbindung
- Bedeutung der auszuübenden Tätigkeit
- Übertragung von Tätigkeiten
- Bedeutung der Arbeitsplatzbeschreibung und -bewertung und deren Inhalte
- Struktur der Entgeltordnung
- Eingruppierung und Entgelt
- Tarifautomatik
- Objektive und subjektive Anforderung
- Bedeutung des Arbeitsvorgangs
- Mindestzeitmaß
- Berufliches Anforderungsprofil
- Spezialitätsprinzip
- Unbestimmte Rechtsbegriffe der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale
- Definition von wissenschaftlicher Hochschulbildung und Hochschulbildung
- Definition des anerkannten Ausbildungsberufs
- Ausbildungs- und Prüfungspflicht im Verwaltungsbereich
- Sog. sonstige Beschäftigte
- Berechnung unterstellter Beschäftigter
- Handwerkliche Tätigkeiten
- Zuordnung von Eingruppierungen nach dem BZTV über ein Lohngruppenverzeichnis zu Entgeltgruppen im TVöD (VKA)
- Höhergruppierung / Herabgruppierung
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Verfahrenshinweise zur praktischen Umsetzung
Zielgruppe
Verwaltungsangehörige, die Eingruppierungsfeststellungen vornehmen (z. B. aus Haupt- und Personalämtern oder Mitglieder von Stellenbewertungskommissionen) oder als Vorgesetzte dafür verantwortlich sind oder Eingruppierungsfeststellungen überprüfen (z. B. aus Rechnungsprüfungsämtern oder Personalräte) und bislang mit dem Eingruppierungsrecht nicht befasst waren.
Das Seminar ist auch für Neu- und Quereinsteiger/-innen geeignet.
Arbeitsmittel und Methodik
Information mit Diskussion
Hinweis
Der KAV Niedersachsen veranstaltet dieses Seminar in Zusammenarbeit mit dem NSI.