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Tarifsparten

Der KAV Niedersachsenist Tarifvertragspartei und schließt für seine Mitglieder auf Landesebene Tarifverträge ab. Darüber hinaus berät er diese beim Abschluss örtlicher Tarifverträge.

Personalbestandserhebung unserer ordentlichen Mitglieder

Jährlich führen wir als Kommunaler Arbeitgeberverband eine Personalbestandserhebung durch. Sie dient einerseits unserem Dachverband, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), als Grundlage für Tarifverhandlungen; andererseits bildet sie die Grundlage zur Ermittlung des Mitgliedsbeitrages zu unserem Verband für das Folgejahr.

Aus der letzten Erhebung (2024) ergibt sich für den KAV Niedersachsen damit eine Aufteilung nach Sparten wie folgt:

  • Verwaltung: 155.946 Beschäftigte entsprechen 62,59%
    • darunter Sozial- und Erzeihungsdienst: 34.963 Beschäftigte
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst: 39.692 Beschäftigte entsprechen 15,93%
  • Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern: 5.884 Beschäftigte entsprechen 2,36%
  • Pflege- und Betreuung: 3.261 Beschäftigte entsprechen 1,3%
  • Sparkasse: 18.527 Beschäftigte entsprechen 7,43%
  • Versorgung: 12.670 Beschäftigte entsprechen 5,08%
  • Entsorgung: 6.946 Beschäftigte entsprechen 2,78%
  • Nahverkehr und Hafen: 4.465 Beschäftigte entsprechen 1,79%
  • Flughäfen: 806 Beschäftigte entsprechen 0,32%
  • Fleischbeschau: 808 Beschäftigte entsprechen 0,32%

(Stand 31.05.2024 / Quelle: Personalbestanderhebung 2024 erhoben durch den KAV Niedersachsen)


Unsere Tarifsparten in der Übersicht: 

Verwaltung

Die Verwaltungen bilden den Kernbereich - Rund die Hälfte der Beschäftigten, die den Tarifverträgen der VKA unterliegen, ist im Bereich der Verwaltungen tätig. Hierzu zählen Gemeinden, Landkreise und die kreisfreien Städte mit ihren zahlreichen Tätigkeitsfeldern. Dies spiegeln auch die Mitgliederzahlen im KAV Niedersachsen wider.

Im KAV Niedersachsen stellt die Tarifsparte "Verwaltung" mit  62 Prozent der Beschäftigten unserer Mitglieder die größte Gruppe dar. Für den Bereich Verwaltungen gilt der TVöD-V.

Wichtige Themen im Bereich Verwaltung ist die Wahrung des Flächentarifvertrages. Der TVöD hat sich bewährt und stellt gleiche Ar­beitsbedingungen bei allen kommunalen Arbeitgebern sicher. Er leis­tet einen wichtigen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensver­hältnisse von Stadt und Land.  Zudem sind zentrale Themen die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, Tarifverhandlungen zur Tarifpflege und für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die Vorbereitung und Durchführung der Tarifrunde für den Sozial­- und Erziehungsdienst.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Die kommunalen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen stellen die zweitgrößte Sparte innerhalb des KAV Niedersachsen nach der kommunalen Verwaltung dar.

In diesen kommunalen Gesellschaften arbeiten Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie weitere Berufsgruppen. Für die Krankenhäuser gelten die Regelungen des TVöD-K und für die Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern der TV-Ärzte/VKA.

Zentrale Themen in der Sparte Krankenhäuser und Pflegeeinrich­tungen sind unter anderem die Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund sowie die Verbesserung der Situation im Pflegebereich inklusive der Konzertier­ten Aktion Pflege, des Pflegemindestlohns und der Pflegepersonaluntergrenzen. Der Fachkräftemangel und der damit verbundene Kampf um quali­fizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestimmt nach zwei Jahren Pandemie den Alltag vieler Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Der KAV Niedersachsen hat mit Dr. Michael Moormann, Geschäftsführer Städtisches Klinikum Lüneburg GmbH, eine starke Stimme auf Bundesebene entsendet. Dr. Moormann ist stellvertretender Vorsitzender im Gruppenausschuss der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Sparkasse

Nahezu alle Sparkassen in Deutschland sind Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband und gehören somit dem Tarifbereich der VKA an.
Dessen tarifpolitischen und -rechtlichen Fragestellungen werden im Gruppenausschuss der VKA für Sparkassen beraten.

Nahverkehr

Die Tarifverträge für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe (TV-N) werden auf der landesbezirklichen Ebene vereinbart. Teilweise besteht eine Kopplung von einzelnen TV-N an die Entgeltentwicklungen des TVöD. Auf Bundesebene verhandeln die Tarifparteien generelle Regelungen – unter anderem spartenspezifische Besonderheiten im Rahmen der Tarifrunden. Hier geht es z. B. um die Gestaltung des demografischen Wandels im Nahverkehr.

Entsorger

Bei Mitgliedsunternehmen aus dem Bereich der kommunalen Entsorgungswirtschaft sind rund 6.600 Beschäftigte tätig.

Für die kommunalen Entsorgungsbetriebe gilt der TVöD mit dem spartenspezifischen Besonderen Teil für Entsorgungsbetriebe. Hierin finden sich zum Beispiel spezielle Regelungen für die Erfolgsbeteiligung in der Sparte der Entsorgungsbetriebe.

Versorger

Für die Versorgungsbetriebe ist bereits im Jahr 2000 ein spartenspezifischer Tarifvertrag, der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), abgeschlossen worden. Der TV-V bietet den Versorgungsbetrieben ein Tarifrecht, das sich an den spezifischen Bedürfnissen ihrer Sparte und dem dortigen Wettbewerb orientiert. Dieser Tarifvertrag war in seiner schlanken, modernen Ausgestaltung in vielen Bereichen Vorbild für den TVöD.

Flughäfen

Die Flughäfen bilden eine Sparte im Bereich des kommunalen Tarifrechts, die spezifische Merkmale und Anforderungen hat. Der Gruppenausschuss der VKA für Flughäfen kümmert sich um die flughafenrelevanten Fragestellungen der Tarifpolitik, betreut das Geschäftsfeld der Bodenverkehrsdienste und setzt sich unter anderem auch mit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Flughäfen auseinander.