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Eingruppierungsrecht - Aufbauseminar
Die Fortbildungsveranstaltung vertieft das Basiswissen und vermittelt weitergehende Kenntnisse des Eingruppierungsrechts auf Grundlage des § 12 TVöD (VKA) und der ab 1. Januar 2017 geltenden Entgeltordnung zum TVöD (VKA).
28.01.2025
09:00 bis 16:00 Uhr
Hannover
270,00 €
für KAV-Mitglieder
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Inhalt
- Eingruppierung und Eingruppierungsfeststellung
- Auszuübende Tätigkeit
- Rechtssichere Übertragung von Tätigkeiten
- Spezialitätsprinzip
- Arbeitsvorgänge als Grundlage der Bewertung
- Objektive und subjektive Anforderung
- Bestimmung des beruflichen Anforderungsprofils
- Ausbildungs- und Prüfungspflicht
- sonstige Beschäftigte
- Überblick über ausgewählte spezielle Tätigkeitsmerkmale:
- Entgeltgruppe 1
- Handwerkliche Tätigkeiten
- Beschäftigte in der IKT
- Meister/innen
- Techniker/innen
- Schulhausmeister/innen
- Rückwirkende Höhergruppierung und korrigierende Rückgruppierung
- Eingruppierung und Stufenzuordnung
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Verfahrenshinweise zur praktischen Umsetzung
- Vermeidung von typischen Bewertungsfehlern
Zielgruppe
Dieses Seminar baut auf der Fortbildungsveranstaltung „Eingruppierungsrecht für Einsteiger“ auf und richtet sich an Verwaltungsangehörige, die bereits mit Eingruppierungsfeststellungen befasst sind (z.B. aus Haupt- und Personalämtern, Rechnungsprüfungsämtern, Mitglieder von Stellenbewertungskommissionen oder Personalräte).
Arbeitsmittel und Methodik
Information mit Diskussion
Hinweis
Der KAV Niedersachsen veranstaltet dieses Seminar in Zusammenarbeit mit dem NSI.