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Eingruppierungsrecht - Aufbauseminar
Die Fortbildungsveranstaltung vertieft das Basiswissen und vermittelt weitergehende Kenntnisse des Eingruppierungsrechts auf Grundlage des § 12 TVöD (VKA) und der ab 1. Januar 2017 geltenden Entgeltordnung zum TVöD (VKA).
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden Verfahrenshinweise für die praktische Umsetzung gegeben und typische Bewertungsfehler aufgezeigt.
22.10.2024
09:00 bis 16:00 Uhr
Oldenburg
270,00 €
für KAV-Mitglieder
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Inhalt
- Eingruppierung und Eingruppierungsfeststellung
- Auszuübende Tätigkeit
- Rechtssichere Übertragung von Tätigkeiten
- Spezialitätsprinzip
- Arbeitsvorgänge als Grundlage der Bewertung
- Objektive und subjektive Anforderung
- Bestimmung des beruflichen Anforderungsprofils
- Ausbildungs- und Prüfungspflicht
- sonstige Beschäftigte
- Überblick über ausgewählte spezielle Tätigkeitsmerkmale:
- Entgeltgruppe 1
- Handwerkliche Tätigkeiten
- Beschäftigte in der IKT
- Meister/innen
- Techniker/innen
- Schulhausmeister/innen
- Rückwirkende Höhergruppierung und korrigierende Rückgruppierung
- Eingruppierung und Stufenzuordnung
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Verfahrenshinweise zur praktischen Umsetzung
- Vermeidung von typischen Bewertungsfehlern
Zielgruppe
Dieses Seminar baut auf der Fortbildungsveranstaltung „Eingruppierungsrecht für Einsteiger“ auf und richtet sich an Verwaltungsangehörige, die bereits mit Eingruppierungsfeststellungen befasst sind (z.B. aus Haupt- und Personalämtern, Rechnungsprüfungsämtern, Mitglieder von Stellenbewertungskommissionen oder Personalräte).
Arbeitsmittel und Methodik
Information mit Diskussion
Hinweis
Der KAV Niedersachsen veranstaltet dieses Seminar in Zusammenarbeit mit dem NSI.