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Arbeitsverträge sicher befristen
Die von den Arbeitsgerichten an das Vorliegen eines Sachgrundes gestellten Anforderungen werden in der Praxis häufig unterschätzt. Dies ist im öffentlichen Dienst insbesondere im Bereich der Fördermittel- und Projektbefristung der Fall.
In dem Seminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.
12.04.2023
09:00 bis 16:00 Uhr
Web-Seminar
261,00 €
für KAV-Mitglieder
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Inhalt
- Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD
- Geplante Änderungen im TzBfG
- Aktuelle Rechtsprechung
- Befristung mit Sachgrund
- Gesetzliche genannte Sachgründe
- Ungeschriebene Sachgründe
- Zeit- und Zweckbefristung
- Doppelbefristung
- Befristung ohne Sachgrund
- Kettenbefristung
- Befristung einzelner Arbeitsbedingungen
- Besonderheiten nach TVöD
- Beendigung befristeter Verträge
- Befristungskontrollklage
- Beteiligungsrechte der Personalvertretung/des Betriebsrats
Zielgruppe
Verwaltungsangehörige aus Haupt-, Personal- und Rechnungsprüfungsämtern, Personalräte
Arbeitsmittel und Methodik
Information mit Diskussion, Fallbeispiele und deren Besprechung
Hinweis
Der KAV Niedersachsen veranstaltet dieses Seminar in Zusammenarbeit mit dem NSI.