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Tarifeinigung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst

Pressemitteilung des KAV Niedersachsen

Hannover. Gestern Abend konnte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) verkünden.

KAV-Hauptgeschäftsführer Michael Bosse-Arbogast begrüßt die Einigung. „Es freut uns, dass die Gewerkschaften von ihren aus unserer Sicht nicht umsetzbaren Vorstellungen zum Thema Forderung der umfassenden Höhergruppierungen der Beschäftigten abgerückt sind. Mit der Einführung einer Zulage erreichen wir, dass die unteren Entgeltgruppen, insbesondere im Bereich der Sozialassistentinnen und Sozialassistenten aufgewertet werden. Auch die vereinbarte lange Laufzeit für diese „Sonderrunde“ bis zum 31.12.2026 bietet uns Planungssicherheit.“

„Der ausgehandelte Kompromiss von Berlin ist für die kommunalen Haushalte in Niedersachsen gerade noch machbar“, so Bosse-Arbogast weiter. Insgesamt wird das gestrige Ergebnis die Kommunalen Haushalte in Niedersachsen um etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich belasten.

Die wichtigsten Punkte der Tarifeinigung in der Übersicht:

  • Regenerationstage: Alle Beschäftigten erhalten ab diesem Jahr 2 Regenerationstage.
  • SuE-Zulage: Ab 1. Juli 2022 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u. a. Erzieherinnen und Erzieher) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15) erhalten ab 1. Juli 2022 ebenfalls eine Zulage in Höhe von 180 Euro. Diese Zulage kann auf Wunsch der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr). Die Zulagen allein erhöhen die Personalkosten der kommunalen Arbeitgeber im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes um jährlich 3,7 Prozent.
  • Anpassung der Stufenlaufzeiten: Die bestehenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst werden zum 1. Oktober 2024 an die allgemeinen Regelungen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angepasst. Damit gelten für die SuE-Beschäftigten für das Erreichen der jeweils nächsten Erfahrungsstufe in der jeweiligen Entgeltgruppe keine verlängerten Stufenlaufzeiten und keine vorgezogenen Endstufen mehr.
  • Laufzeit: Die Regelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2026.

Weitere Informationen zur Tarifrunde finden Sie unter: tarifrunde-sozial-und-erziehungsdienst.vka