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Informations-Veranstaltung "Übertarifliche Leistungen" für TV-N-Anwender

Aktuelles KAV Niedersachsen

Hannover: Auf Anregung und Einladung unseres KAV-Hauptgeschäftsführers Michael Bosse-Arbogast sowie des Vorsitzenden des KAV-Fachausschusses Nahverkehr Kai Henning Schmidt (Geschäftsführer der Stadtverkehr Hildesheim GmbH) sind heute in Hannover Personalverantwortliche aus mehreren niedersächsischen Nahverkehrsunternehmen, die als KAV-Mitglieder den Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Nds.) anwenden, zu einer internen Informationsveranstaltung zusammengekommen.


Im Fokus des Tages standen diverse Fragestellungen rund um das Thema „Übertarifliche Leistungen für TV-N-Anwender“. Thematisiert wurde insbesondere, weshalb ohne Genehmigung keine übertariflichen Leistungen zulässig sind, was es mit der Tarifbindung auf sich hat, welche Inhalte und Grenzen unsere Verbandssatzung vorgibt und welche über- und außertariflichen Leistungen durch den KAV Niedersachsen und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bereits allgemein zugelassen sind.

Verbandsreferentin Cordula König führte gemeinsam mit Hauptgeschäftsführer Michael Bosse-Arbogast durch die Veranstaltung.

Ziel unserer internen Informationsveranstaltungen ist, unseren Mitgliedern – insbesondere deren Mitarbeitenden der Personalabteilungen, Personalleitungen und weiteren Beschäftigten und Führungskräften mit Personalverantwortung – Antworten auf aktuelle Fragen zu geben, bedeutsame Regelungen des einschlägigen Tarifrechts zu vermitteln, bei der Findung praxisorientierter Lösungsansätze Unterstützung zu bieten und einen Überblick über relevante arbeits- und tarifrechtliche Rechtsprechung nach aktuellem Stand zu geben.