Der KAV ist Tarifvertragspartei, schließt also auf Landesebene für seine ordentlichen Mitglieder Tarifverträge ab. Er berät seine Mitglieder darüber hinaus beim Abschluß örtlicher Tarifverträge (z.B. Sanierungstarifverträge), soweit dabei von entsprechenden Öffnungsklauseln Gebrauch gemacht wird.
Über wichtige arbeits-, tarif- und sozialrechtliche Vorgänge werden die Mitglieder laufend durch Rundschreiben informiert. Neben allgemein interessierenden Themen wird hierbei auch auf spezielle Fragestellungen eingegangen und über arbeits- und sozialrechtliche Gesetzesvorhaben und Gesetzesänderungen informiert. Mit den Rundschreiben werden neu abgeschlossene Tarifverträge und Änderungstarifverträge versehen mit ausführlichen Durchführungshinweisen übersandt. Wichtige arbeitsgerichtliche Urteile werden kommentiert.
Der KAV berät individuell in allen einschlägigen Fragen des Tarif-, Arbeits- und Sozialrechts schriftlich, telefonisch und persönlich.
Er übernimmt die Prozeßvertretung der ordentlichen Mitglieder in Streitigkeiten, die ihre Grundlage im Arbeitsverhältnis haben, in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht in Niedersachsen. Auch in Mitbestimmungsangelegenheiten vertritt der KAV die ordentlichen Mitglieder in der Berufungs- bzw. Beschwerdeinstanz vor dem LAG Niedersachsen und dem OVG Niedersachsen. Vor Beginn und während des Rechtsstreits in der ersten Instanz kann eine beratende Unterstützung in Anspruch genommen werden.
